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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Empire Investment (nachfolgend „Empire“, „wir“ oder „uns“)
Stand: 10.09.2025
Kontakt: empireinvestment@empire.net
Sitz: Vereinigte Arabische Emirate (UAE), Dubai

1. Präambel & Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung der von Empire bereitgestellten Plattform, Schnittstellen, Dienste und Funktionen (zusammen „Plattform“).
2. Mit der Registrierung eines Nutzerkontos, der Nutzung der Plattform, der Teilnahme an Trades bzw. Funktionen oder mit einer Einzahlung erklärt der Nutzer („Nutzer“, „Sie“) sein Einverständnis mit diesen AGB in der jeweils gültigen Fassung.
3. Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Empire stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
4. Diese AGB stellen keine Anlageberatung, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Entscheidungen über Einzahlungen, Teilnahme an Trades oder sonstige Handlungen treffen Nutzer eigenverantwortlich.

2. Registrierung, Konto, Identifikation (KYC) & Sicherheit (2SF/2FA)

1. Zur Nutzung bestimmter Funktionen (insb. Ein-/Auszahlungen, Teilnahme an Trades) ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die Registrierung erfordert wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben.
2. KYC/Identifikation: Auszahlungen sind nur möglich bei vollständiger Identifikation (Upload gültiger Ausweisdaten gemäß den Vorgaben in der Plattform) sowie Akzeptanz der AGB. Empire kann weitere Nachweise (z. B. Adress- oder Mittelherkunftsnachweise) verlangen.
3. Zwei-Stufen-Verifizierung (2SF / 2FA): Zur Erhöhung der Sicherheit und im Interesse aller Beteiligten ist für kritische Aktionen (insb. Passwortänderungen, Wallet-Adressänderungen, Auszahlungen) zwingend eine aktive 2SF/2FA erforderlich.
4. Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sein Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Jede Handlung über das Nutzerkonto wird dem Kontoinhaber zugerechnet, sofern er nicht unverzüglich Missbrauch meldet.

3. Einzahlungen, Verwahrung & interne Wallet-Logik

1. Freiwilligkeit & Risiko: Jede Einzahlung erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Nutzer entscheidet eigenmächtig über Betrag, Zeitpunkt und Währung.
2. Einzahlungsadressen (ERC-20): Jedem Nutzer wird für Einzahlungen eine individuelle ERC-20-Adresse bereitgestellt. Nach Gutschrift werden Beträge automatisch in eine von Empire verwaltete Hot-Wallet umgebucht (interne Konsolidierung). Es ist normal, dass Einzahlungs-Wallets nach Umbuchung leer erscheinen.
3. Adressprüfung: Der Nutzer ist allein verantwortlich, vor jeder Transaktion die Richtigkeit der Ziel-Wallet-Adresse, des Netzwerks (z. B. Ethereum/ERC-20) und der Token zu prüfen. Empire übernimmt keine Haftung für Verluste durch Fehleingaben, falsch gewählte Netzwerke oder inkompatible Token.
4. Gas-Gebühren: Empire übernimmt die ETH-Netzwerkgebühren (Gas) für Auszahlungen, soweit nicht anders ausgewiesen. Gebühren und Kosten Dritter (z. B. Börsen, Bridges) sind hiervon nicht umfasst.
5. Wallet-Änderungen: Wallet-Adressen können ausschließlich mit aktiver 2SF/2FA geändert werden.

4. Auszahlung, Schwellen, Fristen & Protokollierung

1. Automatische Auszahlungen bis 500 USD: Auszahlungen bis einschließlich 500 USD (USDC/USDT, ERC-20) werden im Regelfall automatisiert ausgeführt. Diese Transaktionen werden AML-konform aufgezeichnet (Protokollierung/Monitoring).
2. Manuelle Prüfung über 500 USD: Auszahlungen über 500 USD bedürfen eines Antrags und einer Admin-Freigabe. Die Bearbeitung kann bis zu 72 Stunden dauern (in der Regel schneller), u. a. wegen Volumen-, Risiko- und Compliance-Prüfungen.
3. Voraussetzungen für Auszahlungen: Vollständiges KYC, aktive 2SF/2FA und Akzeptanz der AGB sind zwingende Voraussetzungen.
4. Auszahlungsgebühr: Bei jeder Auszahlung (mit Ausnahme von Spenden und Gewinnspiel-Auszahlungen) wird eine Gebühr von 10 % einbehalten (u. a. zur Deckung von Gebühren, Kosten, Verwaltung und Gas).
5. Compliance-Sperren: Bei Verstößen gegen KYC/AML-Vorgaben, Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Sanktionsverstöße oder andere Rechtsverstöße kann Empire Auszahlungen bis zur Klärung aussetzen, Transaktionen melden und das Konto sperren (siehe § 11).

5. „Wallet-Guthaben“ vs. „Trade-Guthaben“ & interne Transfers

1. Das Wallet-Guthaben dient als frei verfügbares Kontoguthaben innerhalb der Plattform. Das Trade-Guthaben ist jenes Guthaben, das für Teilnahme an Trades/Codes reserviert ist.
2. Transfer Trade → Wallet (vor Verdoppelung): Möchte ein Nutzer vor Erreichen einer Verdoppelung der von „Wallet“ zu „Trade“ transferierten Summe zurück auf „Wallet-Guthaben“ umbuchen, fällt eine Gebühr von 30 % auf den zurückgeführten Betrag an. Diese Gebühr ist zusätzlich zu etwaigen Auszahlungsgebühren.
3. Transfer Trade → Wallet (nach Verdoppelung): Sobald der gesamte Einsatz verdoppelt wurde, kann der Nutzer gebührenfrei von „Trade-Guthaben“ auf „Wallet-Guthaben“ transferieren.
4. Gewinnspiele & Spenden: Teilnahme-Beträge werden direkt vom Trade-Guthaben abgebucht, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Gewinnspielgewinne werden dem Wallet-Guthaben gutgeschrieben; der Nutzer entscheidet, ob Auszahlung oder Umbuchung ins „Trade-Guthaben“ erfolgt.

6. Handel, Teilnahmezeiträume & Ertragsaussichten

1. Kein Gewinnversprechen: Krypto-Trading ist hochriskant. Es besteht kein Garant für Gewinne, Erträge oder Werterhalt.
2. Erfahrungsgemäße Bandbreite & Risk Management (unverbindlich): Historisch/erfahrungsgemäß können einzelne Trades bis zu 0,45 % Gewinn erzielen; bei Verlusten wird ein Trade im Rahmen des internen Risk Managements regelmäßig auf maximal 0,30 % Verlust begrenzt. Das interne Risk-Management-Modell orientiert sich an einem Chance-Risiko-Verhältnis von 1,5 : 1. Sämtliche Angaben sind unverbindlich und keine Zusage für zukünftige Ergebnisse.
3. Teilnahmezeitraum & Aktivierung: Die Teilnahme an Trades erfolgt nicht mehr über Einzelanmeldungen oder tagesbezogene Codes, sondern durch Auswahl eines Teilnahmezeitraums von 24 Stunden, 7 Tagen, 14 Tagen oder 28 Tagen. Mit Aktivierung eines solchen Zeitraums nimmt der Nutzer während der Laufzeit an den für ihn freigegebenen Trades teil. Eine bloße Einzahlung oder ein bloß vorhandenes Trade-Guthaben begründet für sich genommen noch keine aktive Teilnahme, wenn kein entsprechender Teilnahmezeitraum gestartet wurde.
4. Teilnahmeumfang nach Rang/VIP-Stufe: Die Anzahl der Trades, an denen ein Nutzer innerhalb eines aktiven Teilnahmezeitraums mitwirken kann, richtet sich nach seiner jeweils gültigen Gruppe bzw. VIP-Stufe (insbesondere Starter, VIP Bronze, VIP Silber oder VIP Gold). Je nach Rang werden dem Nutzer mehr oder weniger Trades innerhalb des aktiven Zeitraums freigeschaltet; maßgeblich ist die zum jeweiligen Trade-Zeitpunkt im System hinterlegte Freigabe.
5. Handelsbefugnis während aktiver Teilnahmezeiträume: Mit Start eines aktiven Teilnahmezeitraums ermächtigt der Nutzer Empire, die für ihn im jeweiligen Zeitraum freigegebenen Trades nach eigenem Ermessen extern an Kryptobörsen oder über sonstige Handelsplätze umzusetzen, Positionen zu eröffnen oder zu schließen, Assets zu tauschen, zu poolen oder zu konsolidieren – ohne zusätzliche Einzelzustimmung je Trade oder Transaktion.
6. Markt- und Technikrisiken: Slippage, Latenzen, Netzwerküberlastungen, Börsen-Ausfälle, Listing-Risiken, Smart-Contract-Risiken, Orakel-/Preisfeed-Risiken und sonstige unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen, Fehlbewertungen oder Totalverlust führen.

7. Teamaufbau, Referral & Stammbaum

1. Nutzer können ein eigenes Team aufbauen. Der Stammbaum (Strukturübersicht) wird von Empire geführt.
2. Eigenverantwortliche Prüfung: Der Nutzer ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Teamstruktur im Stammbaum regelmäßig zu prüfen und Unstimmigkeiten Empire unverzüglich zu melden.
3. Multi-Accounting-Verbot: Mehrfachkonten (Multi-Accounts) mit dem Ziel, Vorteile im Teamaufbau oder Zugang zu freischaltbaren Codes zu erschleichen, sind verboten. Empire kann bei Verstößen die Beziehung zum Nutzer sofort beenden, erzielte Vorteile rückabwickeln und Schadensersatz (inkl. Verwaltungsaufwand) geltend machen. In diesem Fall hat der Nutzer unverzüglich auszuzahlen, soweit rechtlich möglich; Empire kann unrechtmäßige Gewinne einbehalten, rückführen oder melden.

8. Mindestinvest, Bonus & Sponsor-Struktur

1. Das Mindestinvestment für die Teilnahme auf der Plattform beträgt 250 USD.
2. Bonussystem / Sponsor-Struktur: Ein Rechtsanspruch auf Boni oder die Zugehörigkeit zu einer Sponsor-Teamstruktur besteht nicht. Entsprechende Mechaniken greifen ab 500 USD.
3. Nutzer mit 250 USD Erstinvest können gleichwohl ein eigenes Team aufbauen und eine eigene Teamstruktur pflegen.

9. Gebühren, Kosten & Abzüge

1. Auszahlungsgebühr: 10 % auf jede Auszahlung (außer Spenden/Gewinnspiele).
2. Early-Transfer-Gebühr: 30 % bei Transfer von „Trade“ zu „Wallet“, falls die zuvor von „Wallet“ zu „Trade“ transferierte Gesamtsumme noch nicht verdoppelt wurde.
3. Drittgebühren: Börsen-, Netzwerk- und Dienstleisterkosten können zusätzlich anfallen. Empire bemüht sich um Transparenz, behält sich aber vor, marktübliche Gebühren anzupassen.
4. Empire übernimmt die ETH-Gasgebühren bei Auszahlungen (siehe § 3 Abs. 4); hiervon unberührt bleiben andere externe Kosten.

10. Steuern & rechtliche Pflichten des Nutzers

1. Nutzer sind für die Einhaltung sämtlicher steuerlicher Pflichten in ihrer jeweiligen Steuerhoheit allein verantwortlich. Der Standort UAE bietet Nutzern keine steuerliche Privilegierung für ihre persönliche Situation.
2. Empire erbringt keine Steuerberatung. Nutzer sind verpflichtet, Transaktionen eigenständig zu dokumentieren und ordnungsgemäß zu deklarieren.

11. AML/CFT-Compliance, Kontosperren & Behördenkooperation

1. Empire betreibt ein Risikomanagement im Rahmen seiner Möglichkeiten, inklusive Monitoring, Protokollierung und Prüfungen gemäß AML/CFT-Grundsätzen.
2. Bei Verstößen gegen KYC/AML, bei Falschangaben (inkl. gefälschter Dokumente), bei Verdachtsmomenten auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder sonstigen Straftaten kann Empire Konten sofort sperren, Transaktionen blockieren und Nutzer zur sofortigen Auszahlung (soweit zulässig) auffordern.
3. Behördenanfragen: Empire arbeitet mit zuständigen Behörden zusammen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Datenherausgabe (z. B. Identitätsdaten, Transaktionsprotokolle) erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage eines gültigen gerichtlichen Beschlusses oder einer sonstigen rechtlich verbindlichen Anordnung der zuständigen Behörde.
4. Bei behördlich angeordneten Einziehungen/Einfrierungen übernimmt Empire keine Haftung. Ein Totalverlust der Gelder kann in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden.

12. Haftung & Risikoaufklärung

1. Eigenes Risiko: Krypto-Assets und Derivate sind volatil. Der Nutzer trägt das volle Risiko bis hin zum Totalverlust.
2. Keine Haftung für Verluste: Empire sowie Personen in Verbindung mit Empire (einschließlich Clemens von Belvedere) übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Verluste, entgangene Gewinne, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, technische Ausfälle oder Ereignisse höherer Gewalt.
3. Kein Gewährversprechen: Es bestehen keine Garantien betreffend Verfügbarkeit, Performance, Ertrag, Handelsausführung, Preisfeeds oder Latenzen.
4. Sicherungspflichten des Nutzers: Der Nutzer ist verantwortlich für die Sicherung seiner Zugangsdaten, 2SF/2FA-Geräte, Backup-Codes und die Prüfung seiner Transaktionen.

13. Gewinnspiele & Spenden

1. Gewinnspiele: Gewinne werden dem Wallet-Guthaben gutgeschrieben. Der Nutzer entscheidet frei über Auszahlung oder Umbuchung zum „Trade-Guthaben“.
2. Spenden: Spendengelder werden nach Ende der Aktion gesammelt an den Spendenempfänger ausgezahlt. Empire (inkl. Clemens von Belvedere) verpflichtet sich zu einer gewissenhaften Abwicklung.
3. Teilnahme an Gewinnspielen sowie Spendenabzüge erfolgen direkt vom Trade-Guthaben (gebührenoptimiert).

14. Verfügbarkeit, Wartung & Änderungen der Dienste

1. Empire ist bestrebt, die Plattform stets verfügbar zu halten, kann Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Wartungen, Updates, Störungen oder externe Abhängigkeiten (z. B. Börsen/Netzwerk) können zu Unterbrechungen führen.
2. Empire kann Funktionen, Codes, Schwellenwerte, Gebühren, Auszahlungsmodalitäten, Sicherheitsmaßnahmen und Schnittstellen anpassen, erweitern oder einschränken, sofern berechtigte Interessen (z. B. Sicherheit, Compliance, Operatives) dies erfordern.

15. Unternehmenssitz, Rechtsnatur & Verantwortlichkeit

1. Sitz: Empire hat seinen Sitz in den VAE (UAE), Dubai.
2. Rechtsnatur (derzeit): Aktuell besteht noch keine Firmenregistrierung mit Firmensitz; diese ist geplant und wird nachgereicht. Der Betrieb erfolgt derzeit privat, jedoch mit umfassendem Haftungsausschluss im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Clemens von Belvedere übernimmt keine persönliche Haftung für Einlagen, Verluste oder unvorhersehbare Vorkommnisse.
3. Diese Konstellation wird in den AGB fortlaufend aktualisiert, sobald die Registrierung/Struktur formal umgesetzt ist.

16. Laufzeit, Kündigung & Sperrung

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
2. Empire ist berechtigt, bei Verstößen gegen AGB, KYC/AML, bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Verpflichtungen Konten sofort zu sperren bzw. das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
3. Im Falle der Kündigung bleiben bereits entstandene Gebührenansprüche und gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt.

17. Datenschutz

1. Empire verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang, zur Vertragserfüllung, Sicherheit, Compliance (z. B. AML/KYC) sowie zur Verbesserung der Dienste.
2. Details, Kategorien und Speicherfristen werden in einer separaten Datenschutzerklärung erläutert.
3. Die Betreiber von Empire sind aktuell privat; Angaben wie Privatadresse oder private Telefonnummer fallen unter Datenschutz und werden nicht öffentlich geführt. Behördliche Anfragen werden rechtmäßig beantwortet (vgl. § 11).

18. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

1. Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen diese AGB dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (UAE).
2. Gerichtsstand ist Dubai (UAE). Zwingende Verbraucherschutzrechte in der Heimatjurisdiktion des Nutzers bleiben unberührt, soweit sie zwingend Anwendung finden.

19. Änderungen der AGB

1. Empire kann diese AGB ändern, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Gesetzesänderungen, technische Anpassungen, Sicherheitsanforderungen).
2. Änderungen werden in der Plattform veröffentlicht. Setzt der Nutzer die Nutzung nach Inkrafttreten fort, gelten die AGB in der neuen Fassung als akzeptiert.

20. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Sprache/Begriffe: Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Abkürzungen: „2SF/2FA“ = Zwei-Stufen/-Faktor-Verifizierung; „ERC-20“ = Standard auf Ethereum; „Wallet-Guthaben/Trade-Guthaben“ = interne Salden gemäß Definition.
3. Kein Verzicht: Unterlässt es Empire, ein Recht auszuüben, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.