Empire Investment (nachfolgend „Empire“, „wir“ oder „uns“)
Stand: 10.09.2025
Kontakt: empireinvestment@empire.net
Sitz: Vereinigte Arabische Emirate (UAE), Dubai
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Zugang zu und die
Nutzung der von Empire bereitgestellten Plattform, Schnittstellen,
Dienste und Funktionen (zusammen „Plattform“).
2. Mit der Registrierung eines Nutzerkontos, der Nutzung der
Plattform, der Teilnahme an Trades bzw. Funktionen oder mit einer
Einzahlung erklärt der Nutzer („Nutzer“, „Sie“) sein
Einverständnis mit diesen AGB in der jeweils gültigen Fassung.
3. Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei
denn, Empire stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
4. Diese AGB stellen
keine Anlageberatung, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung
dar. Entscheidungen über Einzahlungen, Teilnahme an Trades oder
sonstige Handlungen treffen Nutzer eigenverantwortlich.
1. Zur Nutzung bestimmter Funktionen (insb. Ein-/Auszahlungen,
Teilnahme an Trades) ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die
Registrierung erfordert wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle
Angaben.
2. KYC/Identifikation: Auszahlungen sind nur möglich bei
vollständiger Identifikation (Upload gültiger Ausweisdaten gemäß den
Vorgaben in der Plattform) sowie Akzeptanz der AGB. Empire kann
weitere Nachweise (z. B. Adress- oder Mittelherkunftsnachweise)
verlangen.
3. Zwei-Stufen-Verifizierung (2SF / 2FA): Zur Erhöhung der
Sicherheit und im Interesse aller Beteiligten ist für kritische
Aktionen (insb. Passwortänderungen, Wallet-Adressänderungen,
Auszahlungen) zwingend eine aktive 2SF/2FA erforderlich.
4. Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
und sein Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Jede Handlung über
das Nutzerkonto wird dem Kontoinhaber zugerechnet, sofern er nicht
unverzüglich Missbrauch meldet.
1. Freiwilligkeit & Risiko: Jede Einzahlung erfolgt
freiwillig und eigenverantwortlich. Der Nutzer
entscheidet eigenmächtig über Betrag, Zeitpunkt und Währung.
2. Einzahlungsadressen (ERC-20): Jedem Nutzer wird für
Einzahlungen eine individuelle ERC-20-Adresse bereitgestellt.
Nach Gutschrift werden Beträge automatisch in eine von Empire
verwaltete Hot-Wallet umgebucht
(interne Konsolidierung). Es ist normal, dass Einzahlungs-Wallets nach
Umbuchung leer erscheinen.
3. Adressprüfung: Der Nutzer ist allein verantwortlich,
vor jeder Transaktion die Richtigkeit der Ziel-Wallet-Adresse, des
Netzwerks (z. B. Ethereum/ERC-20) und der Token zu prüfen. Empire
übernimmt keine Haftung für Verluste durch Fehleingaben, falsch
gewählte Netzwerke oder inkompatible Token.
4.
Gas-Gebühren: Empire übernimmt die ETH-Netzwerkgebühren (Gas) für
Auszahlungen, soweit nicht anders ausgewiesen. Gebühren und Kosten Dritter (z. B.
Börsen, Bridges) sind hiervon nicht umfasst.
5. Wallet-Änderungen: Wallet-Adressen können ausschließlich mit
aktiver 2SF/2FA geändert werden.
1. Automatische Auszahlungen bis 500 USD: Auszahlungen bis
einschließlich 500 USD (USDC/USDT, ERC-20) werden im Regelfall
automatisiert ausgeführt.
Diese Transaktionen werden AML-konform aufgezeichnet
(Protokollierung/Monitoring).
2. Manuelle Prüfung über 500 USD: Auszahlungen über
500 USD bedürfen eines Antrags und einer Admin-Freigabe.
Die Bearbeitung kann bis zu 72 Stunden dauern (in der Regel
schneller), u. a. wegen Volumen-, Risiko- und Compliance-Prüfungen.
3. Voraussetzungen für Auszahlungen: Vollständiges KYC, aktive
2SF/2FA und Akzeptanz der AGB sind
zwingende Voraussetzungen.
4. Auszahlungsgebühr: Bei jeder Auszahlung (mit Ausnahme
von Spenden und Gewinnspiel-Auszahlungen) wird eine
Gebühr von 10 % einbehalten (u. a. zur Deckung von Gebühren,
Kosten, Verwaltung und Gas).
5. Compliance-Sperren: Bei Verstößen gegen KYC/AML-Vorgaben,
Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Sanktionsverstöße oder andere
Rechtsverstöße kann Empire Auszahlungen bis zur Klärung
aussetzen, Transaktionen melden und das Konto
sperren (siehe § 11).
1. Das Wallet-Guthaben dient als frei verfügbares Kontoguthaben
innerhalb der Plattform. Das Trade-Guthaben ist jenes Guthaben,
das für Teilnahme an Trades/Codes reserviert ist.
2. Transfer Trade → Wallet (vor Verdoppelung): Möchte ein
Nutzer vor Erreichen einer Verdoppelung der von „Wallet“ zu „Trade“
transferierten Summe zurück auf „Wallet-Guthaben“ umbuchen, fällt eine
Gebühr von 30 % auf den zurückgeführten Betrag an. Diese Gebühr
ist zusätzlich zu etwaigen Auszahlungsgebühren.
3. Transfer Trade → Wallet (nach Verdoppelung): Sobald der
gesamte Einsatz verdoppelt wurde, kann der Nutzer
gebührenfrei von „Trade-Guthaben“ auf „Wallet-Guthaben“
transferieren.
4. Gewinnspiele & Spenden: Teilnahme-Beträge werden
direkt vom Trade-Guthaben abgebucht, um zusätzliche Gebühren zu
vermeiden. Gewinnspielgewinne werden dem
Wallet-Guthaben gutgeschrieben; der Nutzer entscheidet, ob
Auszahlung oder Umbuchung ins „Trade-Guthaben“ erfolgt.
1. Kein Gewinnversprechen: Krypto-Trading ist hochriskant. Es
besteht kein Garant für Gewinne, Erträge oder Werterhalt.
2. Erfahrungsgemäße Bandbreite & Risk Management
(unverbindlich): Historisch/erfahrungsgemäß können einzelne
Trades bis zu 0,45 % Gewinn erzielen; bei Verlusten wird ein
Trade im Rahmen des internen Risk Managements regelmäßig auf
maximal 0,30 % Verlust begrenzt. Das interne
Risk-Management-Modell orientiert sich an einem
Chance-Risiko-Verhältnis von 1,5 : 1. Sämtliche Angaben sind
unverbindlich und keine Zusage für zukünftige
Ergebnisse.
3. Teilnahmezeitraum & Aktivierung: Die Teilnahme an Trades
erfolgt nicht mehr über Einzelanmeldungen oder tagesbezogene Codes,
sondern durch Auswahl eines Teilnahmezeitraums von
24 Stunden, 7 Tagen, 14 Tagen oder
28 Tagen. Mit Aktivierung eines solchen Zeitraums nimmt der
Nutzer während der Laufzeit an den für ihn freigegebenen Trades teil.
Eine bloße Einzahlung oder ein bloß vorhandenes Trade-Guthaben
begründet für sich genommen noch keine aktive Teilnahme, wenn
kein entsprechender Teilnahmezeitraum gestartet wurde.
4. Teilnahmeumfang nach Rang/VIP-Stufe: Die Anzahl der Trades,
an denen ein Nutzer innerhalb eines aktiven Teilnahmezeitraums
mitwirken kann, richtet sich nach seiner jeweils gültigen
Gruppe bzw. VIP-Stufe (insbesondere Starter,
VIP Bronze, VIP Silber oder VIP Gold). Je nach
Rang werden dem Nutzer mehr oder weniger Trades innerhalb des aktiven
Zeitraums freigeschaltet; maßgeblich ist die zum jeweiligen
Trade-Zeitpunkt im System hinterlegte Freigabe.
5. Handelsbefugnis während aktiver Teilnahmezeiträume: Mit
Start eines aktiven Teilnahmezeitraums ermächtigt der Nutzer Empire,
die für ihn im jeweiligen Zeitraum freigegebenen Trades nach eigenem
Ermessen extern an Kryptobörsen oder über sonstige
Handelsplätze umzusetzen, Positionen zu eröffnen oder zu schließen,
Assets zu tauschen, zu poolen oder zu konsolidieren – ohne
zusätzliche Einzelzustimmung je Trade oder Transaktion.
6. Markt- und Technikrisiken: Slippage, Latenzen,
Netzwerküberlastungen, Börsen-Ausfälle, Listing-Risiken,
Smart-Contract-Risiken, Orakel-/Preisfeed-Risiken und sonstige
unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen, Fehlbewertungen
oder Totalverlust führen.
1. Nutzer können ein eigenes Team aufbauen. Der
Stammbaum (Strukturübersicht) wird von Empire geführt.
2. Eigenverantwortliche Prüfung: Der Nutzer ist verpflichtet,
die Richtigkeit seiner Teamstruktur im Stammbaum regelmäßig zu
prüfen und Unstimmigkeiten Empire unverzüglich zu
melden.
3. Multi-Accounting-Verbot: Mehrfachkonten (Multi-Accounts) mit
dem Ziel, Vorteile im Teamaufbau oder Zugang zu freischaltbaren Codes
zu erschleichen, sind verboten. Empire kann bei Verstößen die
Beziehung zum Nutzer sofort beenden, erzielte Vorteile
rückabwickeln und Schadensersatz (inkl. Verwaltungsaufwand)
geltend machen. In diesem Fall hat der Nutzer
unverzüglich auszuzahlen, soweit rechtlich möglich; Empire kann
unrechtmäßige Gewinne einbehalten, rückführen oder melden.
1. Das Mindestinvestment für die Teilnahme auf der Plattform
beträgt 250 USD.
2. Bonussystem / Sponsor-Struktur: Ein
Rechtsanspruch auf Boni oder die Zugehörigkeit zu einer
Sponsor-Teamstruktur besteht nicht. Entsprechende Mechaniken
greifen ab 500 USD.
3. Nutzer mit 250 USD Erstinvest können gleichwohl ein
eigenes Team aufbauen und eine eigene Teamstruktur pflegen.
1. Auszahlungsgebühr: 10 % auf jede Auszahlung (außer
Spenden/Gewinnspiele).
2. Early-Transfer-Gebühr: 30 % bei Transfer von „Trade“ zu
„Wallet“, falls die zuvor von „Wallet“ zu „Trade“ transferierte
Gesamtsumme noch nicht verdoppelt wurde.
3. Drittgebühren: Börsen-, Netzwerk- und Dienstleisterkosten
können zusätzlich anfallen. Empire bemüht sich um Transparenz, behält
sich aber vor, marktübliche Gebühren anzupassen.
4. Empire übernimmt die ETH-Gasgebühren bei Auszahlungen (siehe
§ 3 Abs. 4); hiervon unberührt bleiben andere externe Kosten.
1. Nutzer sind für die
Einhaltung sämtlicher steuerlicher Pflichten in ihrer
jeweiligen Steuerhoheit allein verantwortlich. Der
Standort UAE bietet Nutzern keine steuerliche
Privilegierung für ihre persönliche Situation.
2. Empire erbringt keine Steuerberatung. Nutzer sind
verpflichtet, Transaktionen eigenständig zu dokumentieren und
ordnungsgemäß zu deklarieren.
1. Empire betreibt ein Risikomanagement im Rahmen seiner
Möglichkeiten, inklusive Monitoring, Protokollierung und Prüfungen
gemäß AML/CFT-Grundsätzen.
2. Bei Verstößen gegen KYC/AML, bei Falschangaben (inkl. gefälschter
Dokumente), bei Verdachtsmomenten auf Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, Betrug oder sonstigen Straftaten kann Empire
Konten sofort sperren, Transaktionen blockieren und Nutzer zur
sofortigen Auszahlung (soweit zulässig) auffordern.
3. Behördenanfragen: Empire arbeitet mit zuständigen Behörden
zusammen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Datenherausgabe
(z. B. Identitätsdaten, Transaktionsprotokolle) erfolgt grundsätzlich
nur auf Grundlage eines gültigen gerichtlichen Beschlusses oder
einer sonstigen rechtlich verbindlichen Anordnung der zuständigen
Behörde.
4. Bei behördlich angeordneten
Einziehungen/Einfrierungen übernimmt Empire
keine Haftung. Ein Totalverlust der Gelder kann in
solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden.
1. Eigenes Risiko: Krypto-Assets und Derivate sind
volatil. Der Nutzer trägt das volle Risiko bis hin zum
Totalverlust.
2. Keine Haftung für Verluste: Empire sowie Personen in
Verbindung mit Empire (einschließlich Clemens von Belvedere)
übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für
Verluste, entgangene Gewinne, mittelbare Schäden, Folgeschäden,
Datenverluste, technische Ausfälle oder Ereignisse höherer Gewalt.
3. Kein Gewährversprechen: Es bestehen
keine Garantien betreffend Verfügbarkeit, Performance, Ertrag,
Handelsausführung, Preisfeeds oder Latenzen.
4. Sicherungspflichten des Nutzers: Der Nutzer ist
verantwortlich für die Sicherung seiner Zugangsdaten, 2SF/2FA-Geräte,
Backup-Codes und die Prüfung seiner Transaktionen.
1. Gewinnspiele: Gewinne werden dem
Wallet-Guthaben gutgeschrieben. Der Nutzer entscheidet frei
über Auszahlung oder Umbuchung zum „Trade-Guthaben“.
2. Spenden: Spendengelder werden nach Ende der Aktion
gesammelt an den Spendenempfänger ausgezahlt. Empire
(inkl. Clemens von Belvedere) verpflichtet sich zu einer
gewissenhaften Abwicklung.
3. Teilnahme an Gewinnspielen sowie Spendenabzüge erfolgen direkt vom
Trade-Guthaben (gebührenoptimiert).
1. Empire ist bestrebt, die Plattform stets verfügbar zu
halten, kann Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Wartungen,
Updates, Störungen oder externe Abhängigkeiten (z. B. Börsen/Netzwerk)
können zu Unterbrechungen führen.
2. Empire kann Funktionen, Codes, Schwellenwerte, Gebühren,
Auszahlungsmodalitäten, Sicherheitsmaßnahmen und Schnittstellen
anpassen, erweitern oder einschränken, sofern
berechtigte Interessen (z. B. Sicherheit, Compliance, Operatives) dies
erfordern.
1. Sitz: Empire hat seinen Sitz in den
VAE (UAE), Dubai.
2. Rechtsnatur (derzeit): Aktuell besteht noch keine
Firmenregistrierung mit Firmensitz; diese ist geplant und wird
nachgereicht. Der Betrieb erfolgt derzeit privat, jedoch mit
umfassendem Haftungsausschluss im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen. Clemens von Belvedere übernimmt
keine persönliche Haftung für Einlagen, Verluste oder
unvorhersehbare Vorkommnisse.
3. Diese Konstellation wird in den AGB fortlaufend aktualisiert,
sobald die Registrierung/Struktur formal umgesetzt ist.
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden
Parteien jederzeit gekündigt werden.
2. Empire ist berechtigt, bei Verstößen gegen AGB, KYC/AML, bei
Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Verpflichtungen Konten
sofort zu sperren bzw. das Vertragsverhältnis
außerordentlich zu kündigen.
3. Im Falle der Kündigung bleiben bereits entstandene
Gebührenansprüche und gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt.
1. Empire verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im
gesetzlich zulässigen Umfang, zur Vertragserfüllung,
Sicherheit, Compliance (z. B. AML/KYC) sowie zur Verbesserung der
Dienste.
2. Details, Kategorien und Speicherfristen werden in einer
separaten Datenschutzerklärung erläutert.
3. Die Betreiber von Empire sind aktuell privat; Angaben wie
Privatadresse oder private Telefonnummer fallen unter
Datenschutz und werden nicht öffentlich geführt. Behördliche
Anfragen werden rechtmäßig beantwortet (vgl. § 11).
1. Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen diese AGB dem
Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (UAE).
2. Gerichtsstand ist Dubai (UAE). Zwingende
Verbraucherschutzrechte in der Heimatjurisdiktion des Nutzers bleiben
unberührt, soweit sie zwingend Anwendung finden.
1. Empire kann diese AGB ändern, wenn berechtigte Gründe
vorliegen (z. B. Gesetzesänderungen, technische Anpassungen,
Sicherheitsanforderungen).
2. Änderungen werden in der Plattform veröffentlicht. Setzt der
Nutzer die Nutzung nach Inkrafttreten fort, gelten die AGB in der
neuen Fassung als akzeptiert.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Sprache/Begriffe: Maßgeblich ist die
deutsche Fassung. Abkürzungen: „2SF/2FA“ =
Zwei-Stufen/-Faktor-Verifizierung; „ERC-20“ = Standard auf Ethereum;
„Wallet-Guthaben/Trade-Guthaben“ = interne Salden gemäß Definition.
3. Kein Verzicht: Unterlässt es Empire, ein Recht auszuüben,
gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.